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Ausgewählte Angebote aus unserer Vermittlung und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Trennen sich zwei Eigentümer, braucht jede weitere Entscheidung über die Immobilie einen Wert, den beide anerkennen. Wir ermitteln ihn mit offenem Rechenweg und stellen den Wert zum Stichtag neben den heutigen Marktwert. Kanzleien sowie Mediatorinnen und Mediatoren erhalten damit eine Grundlage, über die sich sachlich sprechen lässt.
Er richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht und an Mediatorinnen und Mediatoren, die eine Trennung mit gemeinsamer Immobilie begleiten. In beiden Rollen stellt sich früh die Frage, welcher Wert den Gesprächen zugrunde liegen soll.
Die Zugewinnrechnung nach § 1373 BGB fragt nach Vermögenswerten zu bestimmten Zeitpunkten, eine Übernahme oder ein Verkauf dagegen nach dem Wert von heute. Je weiter beide Daten auseinanderliegen, desto stärker können die Zahlen voneinander abweichen. In unserer Unterlage stehen beide Werte nebeneinander, jeder mit den Annahmen, auf denen er beruht.
Rechtsberatung leisten wir nicht; dafür sind die Anwältinnen und Anwälte der Beteiligten da. Die Mediation führt die Mediatorin oder der Mediator; wir machen keine Vorschläge, wer was erhält, und äußern uns nicht zu Ausgleichsansprüchen.
Wir bewerten die Immobilie, stellen ihre Unterlagen zusammen und verkaufen sie, wenn die Eigentümer sich dafür entscheiden. Wie ein Erlös oder eine Auszahlung verteilt wird, bleibt Sache der Beteiligten.
Rechtsgrundlagen und Quellen: § 1373 BGB
Häufige Fragen
In der Regel beide Eigentümer gemeinsam. Dann erhalten beide dieselbe Unterlage zur selben Zeit, und keine Seite muss eine Zahl prüfen, die allein die andere bestellt hat.
Ja, auf das Datum, das Kanzlei oder Mediation uns nennen. Wir stützen uns dabei auf die Marktdaten dieses Zeitpunkts und weisen aus, wo sie lückenhaft sind.
Als gemeinsame Grundlage für Gespräche, für eine Übernahme oder für einen Verkauf. Ein Gutachten eines Sachverständigen, wie es ein Gericht anfordern kann, ist sie nicht.
Entscheiden sich die Eigentümer für eine Übernahme, folgt die Finanzierung durch die Bank des Übernehmenden, und wir liefern ihr die Objektunterlagen. Soll verkauft werden, informieren wir beide Eigentümer gleichzeitig über jedes Angebot.
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